Die günstige Punktekarte der TGO bleibt bestehen

Verbraucherzentrale wollte grundsätzliche Bestimmungen der Karte ändern
TGO gewann rechtliche Auseinandersetzung vor dem OLG Karlsruhe

Offenburg, Oktober 2003. Wie die TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH informiert, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. bereits Ende 2000 per Klageweg grundsätziche Bestimmungen der beliebten TGO-Punktekarte ändern wollen.

Die TGO-Punktekarte - auch Streifenkarte genannt - rabattiert den normalen Einzelfahrpreis je nach Fahrdistanz um bis zu 35 Prozent. Bei der kürzesten Fahrdistanz bis zwei Tarifzonen (z. B. Offenburg - Appenweier) kann ein Erwachsener damit den Fahrpreis von 1,55 Euro auf nur einen Euro reduzieren. Bei der längsten Fahrdistanz von 9 und mehr Zonen (z. B. Achern nach Hornberg) kann der Fahrpreis von 6,05 Euro (Einzelfahrkarte) über das "Stempeln" auf einer Punktekarte auf 4,50 Euro verringert werden.

Die TGO-Punktekarte wird in Streifen mit insgesamt 20 Punkten für 10 Euro (seit 1.8.2004 11 Euro, seit 1.8.2005 12 Euro; aktuellen Preisstand siehe TGO-Tarif) angeboten und ist ab dem Kaufdatum ein Jahr lang gültig. Die Punkte können von verschiedenen Personen abgefahren werden, die Punktekarte ist übertragbar. Mit einer Punktekarte kann man je nach Fahrtlänge zwischen 3 und 10 Fahrten ausführen. Die Verbraucherzentrale klagte insbesondere gegen die einjährige Gültigkeit der Punktekarten. Sie sah darin einen Verstoß gegen das AGBG (Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen) und vertrat die Ansicht, dass es sich bei den Punktekarten um "kleine Inhaberpapiere" handele, die gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht 1 sondern 30 Jahre lang gültig sein müssten.

TGO-Punktekarte, ein beliebter Preisdrücker

Die insgesamt drei Jahre dauernde juristische Auseinandersetzung wurde nun durch Abweisung der Klage durch das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Das Oberlandesgericht teilte nicht die Auffassung der Verbraucherzentrale und sah keinen den Kunden benachteiligenden Aspekt in der einjährigen Gültigkeit der Punktekarten. Es argumentierte, dass ein Verbraucher, der bewusst keine Einzelfahrscheine sondern eine Puntkekarte kaufe, verständig und informiert genug sei, um einschätzen zu können, ob er selbst oder eine andere Person die Streifen innerhalb von 12 Monaten abfahren könne.

Die TGO teilt diese Auffassung. Geschäftsführer Johannes Müller betont: "Hätten die Punktekarten 30 Jahre lang gültig sein sollen, wäre das gesamte Tarifgefüge der TGO nicht mehr schlüssig und den Gegebenheiten anpassbar gewesen - wir hätten die preiswerte Punktekarte sofort aus dem Angebot nehmen müssen". Damit hätte die Verbraucherzentrale dem Verbraucher einen Bärendienst erwiesen, denn "jede Einzelfahrt in der TGO wäre den Kunden teuerer gekommen. Auch kann durch Abstempeln eines Zusatzpunktes - Gegenwert 50 Cent - unschlagbar preiswert in die Übergangsbereiche zu den Tarifverbünden Freiburg, Karlsruhe, Freudenstadt und Rottweil gefahren werden. Die Punktekarte ist ein wesentliches Element unserer verbundüberschreitenden Tarife - diese Möglichkeiten wären für unsere Kunden auf einen Schlag weggebrochen", so Geschäftsführer Müller weiter. Zwar nutzen 85 Prozent der in der TGO beförderten Fahrgäste Zeitfahrausweise (Wochen-, Monats-, Jahrestickets). Gerade die Punktekarte ermöglicht den Gelegenheitsfahrgästen jedoch preisgünstigen Zugang zu Bussen und Bahnen in der Ortenau.

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat in ihrem Urteil vom 11. Juli 2003 keine Revision zugelassen. Sämtliche Prozesskosten hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. zu tragen.

 
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